Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Gebühren

Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang "Medizin-Ethik-Recht" beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Semester 300,00 €.

Bei Doktoranden, Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern ist nach formlosem Antrag eine Befreiung von der Studiengebühr für die ersten beiden Semester möglich. Darüber entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

Im Falle der Vollendung des 60. Lebensjahres wird gem. § 111 Abs. 4 HSG LSA iVm § 3 Abs. 3 der Allgemeinen Gebührenordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Gebühr von insgesamt 800 Euro erhoben. Diese setzt sich zusammen aus der Studiengangsgebühr (300 Euro) und dem Zusatzbetrag (500 Euro).

Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Anmeldung zu den einzelnen Modulen.

Kontodaten:

Empfänger: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

IBAN: DE05 8100 0000 0080 0015 24

Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg

Betrag: 300,00 €

Verwendungszweck 1. Zeile: W03000SG01- Matrikelnummer (9-stellig)

Verwendungszweck 2. Zeile: Name, Vorname

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