Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Praktikum / Praktikumsbericht / Projekt

Praktikum

Zu Beginn ihres Studiums müssen die Studierenden, die einen Bachelorabschluss besitzen ("Medizin-Ethik-Recht" 120 LP), ein Einführungspraktikum absolvieren. Ziel des Einführungspraktikums ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen. Praxisnah sollen die Studierenden interdisziplinäre Fragestellungen im Bereich von Medizin, Ethik und Recht behandeln. Die Studierenden müssen das Einführungspraktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich durchführen. Die Praktikumsstelle wird von den Studierenden selbst gewählt. Dabei kann das Praktikum extern oder innerhalb der Universität absolviert werden. Im Bedarfsfall leisten die Direktoren des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht Hilfe bei der Suche nach einer Praktikumsstelle. Der Inhalt des Praktikums wird von den jeweiligen Praktikumsstellen festgelegt. Zur Bewertung haben die Studierenden einen Praktikumsbericht und eine Betreuerbestätigung der Praktikumsstelle beim Studien- und Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Modulnote fließt gemäß § 22 Abs. 2 ABStPOBM nicht in die Gesamtnote ein.

Während ihres Studiums müssen die Studierenden, die einen Staatsexamens-, Diplom- bzw. Master-Abschluss ("Medizin-Ethik-Recht" 60 LP) besitzen, in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. In begründeten Ausnahmefällen kann das Praktikum in zwei Teilabschnitte geteilt werden. Ziel des Pflichtpraktikums ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben. Studierende mit ethischer und juristischer Qualifikation müssen dieses Praktikum in einer Klinik absolvieren. Studierende mit medizinischer Qualifikation müssen dieses Prakti- kum bei einer Krankenhausleitung/ -verwaltung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, der Geschäftsstelle einer Ethikkommission, bei Gericht in einem mit Arzthaftungssachen befassten Spruchkörper, einem Sozialgericht, einem mit Arzthaftungssachen befassten Dezernat der Staatsanwaltschaft oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt, absolvieren. Die Praktikumsstelle wird von den Studierenden selbst gewählt. Im Bedarfsfall leisten die Direktoren des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht Hilfe bei der Suche nach einer Praktikumsstelle. Der Inhalt des Praktikums wird von der jeweiligen Praktikumsstelle festgelegt. Zur Bewertung haben die Studierenden einen Praktikumsbericht und eine Betreuerbestätigung der Praktikumsstelle beim Studien- und Prüfungsamt vorzulegen. Die Modulnote fließt gemäß § 22 Abs. 2 ABStPOBM nicht in die Gesamtnote ein.

Praktikumsbericht

Inhalt und Gegenstand des Praktikumsberichts

Ziel des Praktikumsberichts ist es, die praktische Vorbereitung auf die bevorstehenden Veranstaltungen des Studiengangs schriftlich festzuhalten und sich im Nachgang kritisch-reflexiv mit dem absolvierten Praktikum auseinanderzusetzen. Wünschenswert ist eine differenzierte Reflektion der gesammelten Erfahrungen in den nicht vorqualifizierten Bereichen und das Aufzeigen eventueller Verbesserungsvorschläge. Dabei sind auch – in begrenztem Maße – je nach Gegenstand wissenschaftliche Literatur, empirische Untersuchungen und Normen einzubeziehen.

  1. Dazu ist es zunächst notwendig, dass der Praktikumsbericht in einem ersten Teil den Praktikumsbetrieb bzw. die Institution inklusive den dort allgemein anfallenden Aufgaben unter Herstellung eines Bezugs zu den zentralen Themen des Studiengangs Medizin – Ethik – Recht kurz umreißt.
  2. Anschließend sollten die im Rahmen des Praktikums von dem Verfassenden wahrgenommenen Tätigkeiten dargestellt werden.
  3. In einem dritten Teil sollten spezifische Problemfelder auch im Hinblick  auf die Themenschwerpunkte des Studiengangs Medizin – Ethik – Recht  erläutert und bewertet werden.

Die Abhandlung soll fünfzehn Seiten nicht überschreiten.

Dem Praktikumsbericht sind eine Bestätigung der Praktikumsstelle im Original und der Begleitschein zur Praktikumsarbeit beizufügen.

Form:

  • Schrift Arial 12
  • 1,5- zeilig
  • Korrekturrand links 7 cm
  • Fußnoten Arial 10
  • keine Klebebindung

Abgabe:

spätestens 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit.

Hinweis:

Es empfiehlt sich, bereits bei der Auswahl des praktikumsgebenden Unternehmens auf die dortigen Tätigkeiten und die wissenschaftliche Relevanz zu achten.

Hier finden Sie die Anforderungen an den Praktikumsbericht
Praktikumsbericht_Vorgaben.pdf (25,6 KB)  vom 26.02.2020

Hier finden Sie den Begleitschein zum Pflichtpraktikum
Begleitschein_Praktikum_Projekt.pdf (340,2 KB)  vom 24.11.2022

Hier finden Sie eine beispielhafte Darstellung möglicher Institutionen, bei denen das Praktikum absolviert werden könnte.
Praktikum_Institutionen_Juni 2021.pdf (483 KB)  vom 17.06.2021

Projekt

Projekte werden in der Regel in Kooperation mit Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich von Medizin, Ethik oder Recht über einen Zeitraum von vier Wochen in der vorlesungsfreien

Zeit durchgeführt. Zur Bewertung haben die Studierenden eine Projektarbeit zu einer konkret festgelegten Fragestellung zu erstellen und beim Studien- und Prüfungsausschuss vorzulegen. Das Projekt gilt als Wahlpflichtmodul im Spezialisierungsbereich nach § 7 Abs. 2 d und Abs. 3 d.

Projekt- bzw. Praktikumsvereinbarung

Im Folgenden finden Sie einen Vordruck für eine Praktikumsvereinbarung, die von manchen Betrieben, die eine solche nicht selbst bereitstellen, gefordert wird. Im Bedarfsfall kann das Zentrum Medizin-Ethik-Recht eine Bestätigung der Teilnahme am Studiengang auf dem Vertrag mittels Stempel und Unterschrift vermerken. Dazu bringen Sie bitte den ausgefüllten Vertrag mit.

Praktikums- bzw. Projektvereinbarung
aktuelle Projektvereinbarung.pdf (203,1 KB)  vom 17.10.2012

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