Zulassungsvoraussetzungen 120 LP
Der Master-Studiengang mit 120 Leistungspunkten, wendet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat „gut“ (mindestens 75 Fachpunkte) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Die Zulassung zum Master-Studiengang „Medizin-Ethik-Recht“ setzt über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbständigen Arbeiten voraus.