Regelstudienzeit 60 LP
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang (60 Leistungspunkte) beträgt zwei Semester.
Bei Doktoranden, Rechtsreferendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitäten beträgt die Regelstudienzeit grundsätzlich vier Semester.
In Fällen unbilliger bzw. besonderer Härte entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss im Einzelfall über eine Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester.
Nähere Informationen finden Sie in der Studienordnung Anlage 1b und §2 Abs. 4.
Wecker - Fünf vor Zwölf